Skip to main content

Bis 28. Februar mit der AWS Investitionsprämie in Digitalisierung investieren

Andreas Dangl

Created on 12. February 2021

aws

Die österreichische Bundesregierung hat mit der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS) ein attraktives Förderprogramm für die Wirtschaft konzipiert: die AWS Investitionsprämie. Diese soll einen Anreiz für Unternehmen schaffen, in zukunftsträchtige Themen wie die Digitalisierung von Geschäftsprozessen zu investieren, um fit für die Zeit nach der Pandemie zu sein.

Bis 28. Februar 2021 haben Unternehmen die Möglichkeit, für Neuinvestitionen in abschreibungsfähige Anlagegüter den steuerfreien Zuschuss über die AWS Investitionsprämie zu beantragen. Bei Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit verdoppelt sich die Fördersumme sogar von 7% auf 14%.

Besondere Förderung von Digitalisierung

Die Digitalisierungs-Förderung von 14% gilt für Bereiche wie Hardware, Software und andere Technologien, die u. a. eine Digitalisierung von Infrastrukturen, Geschäftsmodellen und Prozessen begünstigen. Dazu gehören auch besser ausgebaute IT- und Cybersicherheitsmaßnahmen oder die Verbesserung von Homeoffice-Möglichkeiten. Investitionen in digitale Infrastruktur und Technologien sind etwa Anlagen in künstliche Intelligenz, Blockchain oder Cloud-Computing. Auch Investitionen in digitale Verwaltungstools, darunter Approve on Fabasoft PROCECO (zum Managen technischer Daten und Dokumente in der Industrie) oder Contracts on Fabasoft PROCECO (für digitales Vertragsmanagement), werden subventioniert, da die „Nutzung der digitalen Verwaltung“ zu den Schwerpunkten für förderbare Investitionen zählt. Digitale Signaturen, die Einrichtung von neuen Schnittstellen zu Verwaltungstools und elektronische Beschaffungsvorgänge sind hier essenzielle Eckpunkte.

Wer und wie wird gefördert?

Förderungen stehen für Unternehmen aller Branchen und Größen zur Verfügung. Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierbare Neuinvestitionen in abnutzbares Anlagevermögen. Förderfähig sind ebenfalls bereits begonnene oder durchgeführte Investitionen, vorausgesetzt, dass die ersten Maßnahmen nicht vor dem 1. August 2020 durchgeführt wurden.

Die Untergrenze der Investitionen liegt bei 5.000 Euro (exkl. USt.) und umfasst die Gesamtsumme aller Investitionsvorhaben pro Förderantrag. Kleinere Investitionen, z. B. in geringwertiges Anlagevermögen, können also in einem Anlageantrag zusammengefasst werden, wobei der Zuschussantrag insgesamt eine Summe von 5.000 Euro betragen muss.

Die obere Grenze beläuft sich auf 50 Mio. Euro netto. Sollte die Investition umfangreicher sein, wird ein Netto-Höchstbeitrag von 50 Mio. Euro als Berechnungsbasis zugrunde gelegt.

Geplante Firstverlängerungen durch den Bund

Mit Stand 9. Februar 2021 sind einige zeitliche Erleichterungen in Vorbereitung, die dazu notwendige Gesetzesänderung ist jedoch noch ausstehend.

  • Die Frist für die erste Maßnahme oder der Beginn der Investition kann bis zum 31. Mai 2021 durchgeführt werden, statt wie bisher bis zum 28. Februar 2021. Als Investitionsbeginn gelten Bestellungen, Lieferungen, Vorauszahlungen, Rechnungen, das Abschließen eines Kaufvertrages oder der Baustart der förderfähigen Investitionen.
  • Bei Investitionen bis 20 Mio. Euro muss die Investition statt bis zum 28. Februar 2022 bis zum 28. Februar 2023 abgeschlossen werden.
  • Bei Investitionen über 20 Mio. Euro wird der Investitionsdurchführungszeitraum von momentan 28. Februar 2024 auf 28. Februar 2025 verlängert.

Sie wollen ein Digitalisierungsprojekt umsetzen?

Den Antrag für die Förderung können Sie auf der AWS-Webseite stellen, auf der Sie auch ergänzende Details finden.

 

Kontaktieren Sie gerne mein Team und mich, wir unterstützen Sie tatkräftig bei der Realisierung von zukunftsträchtigen Digitalisierungsprojekten:

cloud@fabasoft.com