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Kapitalerhöhung gegen Bareinlage


Fabasoft AG: Zulassung der neuen Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse

Die Fabasoft AG, Linz, Österreich (ISIN: AT0000785407, WKN (D): 922 985, www.fabsoft.com) meldet die am 18.12.2017 erfolgte Börsezulassung von 1 Million Stück auf den Inhaber lautenden Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 aus der Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital gegen Bareinlage vom Dezember 2017 und mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 01.04.2017. Die Notierungsaufnahme und Lieferung der neuen Aktien erfolgt über die Depotbanken voraussichtlich am oder um den 19.12.2017. 

Durch die Ausgabe der neuen Aktien hat sich das Grundkapital der Fabasoft AG nunmehr auf EUR 11.000.000,00 erhöht. Die Veröffentlichung des Beschlusses über die Zulassung der neuen Aktien erfolgt zudem auch im deutschen Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der Deutsche Börse AG.

 

Weitere Informationen:

Ad-hoc-Mitteilung vom 11. Dezember 2017: Fabasoft AG Aktien aus der Barkapitalerhöhung erfolgreich platziert | 21:21 Uhr

Ad-hoc-Mitteilung vom 11. Dezember 2017: Fabasoft AG beschließt Barkapitalerhöhung | 17:37 Uhr

Veröffentlichung vom 16. November 2017: Bericht des Vorstandes gem. §§ 171 Abs. 1 iVm 170 Abs. 2 iVm 153 Abs. 4 AktG