Am 20. Mai 2024 trat eIDAS 2.0 in Kraft, zehn Jahre nach Veröffentlichung der ursprünglichen eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt). Die Novelle (Verordnung (EU) 2024/1183) baut auf der bestehenden Fassung des Regelwerks auf und zielt darauf ab, digitale Transaktionen in Europa noch sicherer und effizienter zu gestalten.
Neuerungen durch eIDAS 2.0
eIDAS 2.0 legt verbindliche Regelungen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste fest und erweitert die bestehende EU-Verordnung. Ein Kernelement ist die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet). Diese digitale Brieftasche bietet sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Organisationen eine sichere Möglichkeit, sich online und offline zu identifizieren sowie digitale Nachweise wie Führerscheine oder Ausbildungszertifikate zu verwalten. Ziel ist es, bis 2030 eine Nutzung der EUDI-Wallet durch 80 % der EU-Bürger:innen zu erreichen.
Weitere Bestrebungen von eIDAS 2.0:
- Strengere Sicherheits- und Datenschutzanforderungen
- Verbesserte Interoperabilität zwischen nationalen Identifizierungssystemen
- Erweiterung der vertrauenswürdigen Dienste wie elektronische Siegel und Zeitstempel
- Verbreiterung der Anwendungsfälle im Alltag
- Stärkung der (qualifizierten) Signatur
Chancen und Herausforderungen
Die Neuerungen von eIDAS 2.0 bieten die Chance, das Vertrauen in elektronische Transaktionen zu stärken, die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen und die grenzüberschreitende Verwendung digitaler Dienste zu vereinfachen. Dennoch bestehen bei der Anwendung Herausforderungen. So kommt es aufgrund der Vielzahl von unterschiedlichen Zertifikaten und Vertrauensdiensten zu einer breiten Verteilung der Haftung. Zusätzlich stellen die nicht einheitlichen Standards betreffend der Signaturformate und Service-Level-Agreements (SLAs) sowie die Langzeitprüfbarkeit Hürden dar, die es noch zu bewältigen gilt.
Auswirkungen auf das Vertragsmanagement
Die Neuerungen von eIDAS 2.0 beeinflussen u. a. die Handhabung elektronischer Unterschriften in der Vertragsabwicklung. Digitale Signaturen müssen höchste Sicherheitsstandards erfüllen und gleichzeitig benutzerfreundlich sein. Fabasoft Contracts setzt diese Anforderungen bereits durch die systemeigene fortgeschrittene elektronische Signatur sowie durch die nahtlose Integration einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß eIDAS um. Hierbei arbeitet Fabasoft mit dem österreichischen Vertrauensdiensteanbieter primesign zusammen. Anstatt Verträge auf unsicherem Weg per E-Mail an die Zeichnungspartner zu senden, sind die Verantwortlichen damit in der Lage, Dokumente digital zu unterfertigen, ohne dass die Unterlagen die sichere Cloud verlassen. Dies ermöglicht einen medienbruchfreien und geschützten Signaturprozess für alle internen und externen Beteiligten.
Fazit
Die eIDAS 2.0-Verordnung markiert einen wichtigen Schritt in Richtung sicherer digitaler Transaktionen in Europa. Elektronische Signaturen gemäß eIDAS bieten insbesondere für das Vertragsmanagement zahlreiche Vorteile, von erhöhter Datensicherheit bis hin zu optimierten Prozessen. Unternehmen, die frühzeitig auf die neuen Standards setzen, profitieren von einer effizienteren Abwicklung und können so ihre Vertragsprozesse zukunftssicher gestalten.
Welche Änderungen eIDAS 2.0 im Detail bereithält, erklärt Dr. Thomas Rössler, Geschäftsführer der PrimeSign GmbH, in unserem Webinar: eIDAS 2.0 | Fabasoft Contracts