Lieferketten werden in unserer globalen Welt immer länger. Dabei setzen Unternehmen oft nicht nur bei der Produktion, sondern auch bei der Verwaltung von Daten auf Dienstleister im Ausland. Zum Beispiel bei der Nutzung von Servern. Umweltschutz und Arbeitsbedingungen kommen meist zu kurz.
Um die Einhaltung der Menschenrechte innerhalb der gesamten globalen Wertschöpfungsketten stärker zu schützen, soll eine neue EU-Lieferkettenrichtlinie, häufig als EU-Lieferkettengesetz bezeichnet, verabschiedet werden. Die EU-Kommission hat Anfang 2022 ein entsprechendes Konzept veröffentlicht. Damit werden Unternehmen noch stärker in die Verantwortung und Haftung genommen. Nach der Billigung durch das Europäische Parlament und den Rat sowie der Annahme durch die EU-Mitgliedstaaten gilt eine Umsetzungsfrist in nationales Recht von zwei Jahren.
In diesem Artikel fassen wir alles Wichtige rund um das neue Lieferkettengesetz zusammen und schildern die Folgen für deutsche Unternehmen. Wir vergleichen das beschlossene deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit dem Vorschlag der EU und gehen dabei insbesondere auf die Auswirkungen für Verlage und Verbände ein.
1. Was besagt das neue EU-Lieferkettengesetz?
Das neue EU-Lieferkettengesetz macht Unternehmen für eventuelle Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen entlang der Wertschöpfungskette direkt verantwortlich, inklusive zivilrechtlicher Konsequenzen.
Betriebe, die im Ausland produzieren, müssen von der Herstellung bis zum Verkauf identische Regelungen und Standards einhalten. Auch bei der Datenspeicherung im Ausland gelten dann die gleichen Vorschriften wie innerhalb der EU.
So sollen Unternehmen zum einen Klima- und Umweltverträglichkeit bei jedem Arbeitsschritt der gesamten Wertschöpfungskette sicherstellen. Zum anderen gilt es, Kinderarbeit, Ausbeutung und unmenschliche Arbeitsbedingungen aufzudecken und zu verhindern.
Merke: Der europäische Wettbewerb soll nicht (noch mehr) zu Lasten der Umwelt und in Drittländern geführt werden. Das Ziel ist ein fairer Handel für alle Beteiligten, der Schutz der Umwelt und die Einhaltung der Klimaziele.
2. Welche Unternehmen unterliegen dem EU-Lieferkettengesetz?
- Alle Unternehmen oder Organisationen innerhalb der EU mit mindestens 500 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz von 150 Millionen Euro.
- Bei den oben erwähnten Branchen mit einem höheren Missbrauchsrisiko liegt die Grenze bei 250 Angestellten oder 40 Millionen Euro Nettojahresumsatz.
- Das Gesetz sieht eine zivilrechtliche Haftung vor. Das bedeutet, Betriebe können für Missstände und Verstöße an ihrem EU-Standort verklagt werden.
- Die Sorgfaltspflicht betrifft direkte, aber auch dauerhafte indirekte Zulieferer und Dienstleistungen (z. B. eine Firma, die einem direkten Lieferanten zuarbeitet).
Damit geht das europäische Lieferkettengesetz weit über das deutsche hinaus (ein Vergleich dazu im übernächsten Kapitel).
3. Welche Folgen hat das Gesetz
„EU-weit betrifft die Richtlinie etwa 12.800 Unternehmen." (Quelle)
Für diese Organisationen ergeben sich folgende Konsequenzen:
- Es besteht eine verbindliche und einklagbare Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Lieferkette.
- Das heißt, Firmen müssen dafür sorgen, alle menschenrechtlichen und umweltbezogenen Vorgaben einzuhalten.
- Dazu müssen sie tatsächliche und eventuelle Risiken entlang ihrer Zulieferkette identifizieren und diese dann entweder beseitigen, minimieren oder zukünftig ganz vermeiden.
- Der rechtliche Rahmen (z. B. die Allgemeinen Einkaufs- und Verkaufsbedingungen mit allen Lieferanten und Dienstleistungsbetrieben) ist den neuen Anforderungen anzupassen.
- Es muss eine Beschwerdestelle sowie ein Beschwerdeverfahren eingerichtet werden.
- Dadurch entsteht ein permanenter Mehraufwand.
Ein Vorteil der Richtlinie ist die Gleichbehandlung aller Beteiligten innerhalb einer Branche. Damit trägt es zu einem ausgeglichenen Wettbewerb innerhalb der EU bei.
Unternehmen, die sich schon heute freiwillig diesen Vorgaben und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellen, werden mit Wirksamkeit des EU-Lieferkettengesetzes besser vorbereitet sein und weniger Handlungsbedarf haben.
4. Vergleich des europäischen mit dem deutschen Lieferkettengesetz
In Deutschland tritt zum 1. Januar 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft – dieses geht allerdings in einigen Bereichen nicht so weit, wie der europäische Entwurf.
Deutschland | EU |
---|---|
Lieferkette beinhaltet nur direkte Zulieferer. | Auch dauerhafte, indirekte Lieferanten fallen unter das Gesetz. |
Gilt für Unternehmen mit mindestens 3000 bzw. 1000 Mitarbeitern (gültig ab Januar 2024). | Bereits Unternehmen mit 500 Mitarbeitern und 150 Millionen Jahresumsatz, in Risikobranchen sogar mit 250 Beschäftigten bei 40 Millionen Umsatz, sind in die Verantwortung genommen. |
Sieht bei Verstößen Bußgelder als Bestrafung vor. | Firmen sind zivilrechtlich haftbar und können am europäischen Standort verklagt werden. |
Verstöße gegen Umweltauflagen werden nicht so streng geahndet. | Umweltschäden und Klimaziele sind stärker berücksichtigt. |
Das bereits 2021 beschlossene Gesetz tritt am 1.1.2023 in Kraft. | Die Richtlinie muss nach Billigung durch die Institutionen und Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt werden. |
Auch andere Länder haben bereits eine Form des Lieferkettengesetzes, z. B. Frankreich, Österreich und die Niederlande.
Ziel des europäischen Entwurfes ist es, die verschiedenen nationalen Gesetze zu harmonisieren und anzugleichen.
5. Inwiefern sind Verlage und Verbände betroffen?
Große Verlage (Springer, C.H. Beck, Bastei Lübbe usw.) und Verbände (z. B. der ADAC) mit mehr als 1000 Beschäftigten setzen sich bereits jetzt mit den neuen Anforderungen auseinander. Mit dem EU-Lieferkettengesetz wären sogar Verlage & Verbände unter 500 Mitarbeitern betroffen.
Eine möglichst saubere Wertschöpfungskette wird für alle relevant und macht Nachhaltigkeit zu einer Konstante, die nicht nur vom Konsumenten gesteuert werden kann, sondern gesetzlich untermauert ist.
Das Lieferkettengesetz wird viele Verlage vor Herausforderungen stellen. Xpublisher leistet einen über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Beitrag – von der eigentlichen Geschäftstätigkeit, über ökologisch relevante Themen bis hin zur Verantwortung gegenüber den Stakeholdern und der Gesellschaft.
Das ausgeprägte Datenschutz- und Sicherheitsbewusstsein setzt sich in der Cloudlokation fort. Anwenderinnen und Anwender entscheiden selbst über den Speicherort ihrer Daten. Unsere Rechenzentren zeichnen sich u. a. durch Klimaneutralität, hohe Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit sowie durch anerkannte Standards aus.
5.1 Wo gibt es Berührungspunkte und Handlungsbedarf?
Die Richtlinie ist eine Chance, sich den Kunden transparent und sozial verantwortungsvoll zu präsentieren. Das gilt auch für die kleinen und mittleren Unternehmen sowie Verbände.
Betroffene Medienhäuser sollten beizeiten die relevanten Prozesse identifizieren, Risiken analysieren und gegebenenfalls handeln.
Ein Berührungspunkt mit dem Gesetz sind u. a. die digitalen Dienstleistungen von außerhalb der EU.
5.2 Ein denkbares Beispiel
Betrachten wir einmal eine Serverfarm außerhalb der EU, die ein kleines, nicht umweltkonformen Kohlekraftwerk betreibt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt.
Damit können die Betreiber Rechen-, Server- und Speicherdienste deutlich unter den EU-Preisen anbieten. Lagert nun ein Verlag oder Verband seine gesamte Plattform und Dienste in diese Serverfarm aus, könnte das als zweifacher Verstoß gegen das EU-Lieferkettengesetz geahndet werden.
Als indirekter, aber dauerhafter Zulieferer verletzt das Kohlekraftwerk die Umweltauflagen. Die ungesetzliche Mitarbeiterbezahlung stellt eine Missachtung der Menschenrechte dar. Nach dem neuen Gesetz sind beschriebene Verlage und Verbände mitverantwortlich. Es drohen nicht nur ein schlechtes Image beim Konsumenten, sondern zivilrechtliche Klagen mit finanziellen Folgen.
6. Zusammenfassung: Was bringt uns das Lieferkettengesetz?
Für viele Industrievertreter stellt der Gesetzesentwurf auf den ersten Blick einen potenziellen Wettbewerbsnachteil dar, während er für die Umwelt- und Menschenrechtsverbände nicht weit genug geht.
Noch ist die Richtlinie nicht verbindlich, aber die strengeren europäischen Regeln werden auch Eingang in das bereits bestehende deutsche Gesetz finden.
Daher gilt für alle relevanten Unternehmen, ihre Lieferketten genauer unter die Lupe zu nehmen. Der angesprochene Wettbewerbsnachteil lässt sich damit in einen Vorteil umwandeln.
Xpublisher bietet mit seinen klimaneutralen und hochverfügbaren Rechenzentren Sicherheit um für das kommende Lieferkettengesetz optimal gerüstet zu sein.
Konsumenten, vor allem im B2B-Bereich, belohnen sozialverträgliche und klima- bzw. umweltfreundliche Produkte oder Dienstleistungen.
Das EU-Lieferkettengesetz dient als Chance der Welt zu zeigen, dass Unternehmen soziale und ökologische Verantwortung in ihr Handeln übernehmen.