Was Sie erwartet
Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben die Einreichfrist des Informationsregisters auf 30. April 2025 gelegt.* Den nationalen Abgabetermin für die Finanzunternehmen haben die jeweils zuständigen Behörden zu bestimmen. So gilt in Österreich etwa der 31. März 2025.**
Nutzen Sie das neu gewonnene Zeitfenster und starten Sie mit der Automatisierung Ihrer Outsourcing-Prozesse. In unserer Step-by-Step-Anleitung zeigen wir Ihnen, wie Sie mit folgenden 5 Schritten Ihr Informationsregister bis zum neuen Termin vollständig und ressourcenschonend erstellen.
**) Quelle: https://www.fma.gv.at/querschnittsthemen/dora/
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